Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von
EASYFITNESS.de mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.


1.) Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche im jeweiligen EASYFITNESS.de Center ausgehängt ist.


2a.) Wenn der Mitgliedsvertrag über 12 und 24 Monate nicht vom Mitglied oder von EASYFITNESS.de spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.


2b.) Wenn Mitgliedsverträge die eine kürzere Laufzeit als 12 Monate haben nicht vom Mitglied oder von EASYFITNESS.de spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich
gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Vertragslaufzeit.


2c.) Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber EASYFITNESS.de schriftlich zu erklären. Sie schaffen für sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie entweder die Kündigung bei einem/r
unserer Mitarbeiter/innen abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder wenn Sie die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein versenden. Hierbei sind die Gratistage am
Ende der Mitgliedschaft nicht zu beachten.


3.) Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den
Weisungen ist Folge zu leisten.


4a.) Für den Mitgliedsausweis/Transponder erhebt EASYFITNESS.de eine Kaution von 20,-€. Diese wird bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückerstattet. Bei Ausstellen einer
Ersatzkarte bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung wird eine erneute Kaution von 20,- € fällig. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,
schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.


4b.) Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweises/Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber
EASYFITNESS.de für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises/Transponder, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder
Verlust des Mitgliedsausweises/Transponder ist EASYFITNESS.de sofort zu melden.


4c.) Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet das Mitglied sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250,00 Euro. Die
Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt EASYFITNESS.de vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein
Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.


5a.) Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Anfallende Beiträge wie
Start Up Gebühr, Servicepauschale und Vorabnutzung für den laufenden Monat sind vor Nutzungsbeginn im Studio zu entrichten. EASYFITNESS.de behält sich vor,
die Mitgliedschaftsbeiträge des gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen. Des Weiteren kann sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Grundlaufzeit um max.
2,50 €/Monat erhöhen.


5b.) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist EASYFITNESS.de berechtigt, den Vertrag fristlos aus
wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin Fällig.
5c.) Die Benutzung der Duschen ist nicht im Monatsbeitrag enthalten. Das Mitglied hat die Möglichkeit, die Duschen gegen ein zusätzliches Entgelt von 0,50€ pro fünf Minuten zu
nutzen.
6.) Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt EASYFITNESS.de keine Haftung. Das Mitbringen solcher
Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der
Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. EASYFITNESS.de ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.


7.) EASYFITNESS.de schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine
Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von EASYFITNESS.de oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EASYFITNESS.de
beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EASYFITNESS.de oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EASYFITNESS.de beruhen.


8.) Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 20 Kilometer von einem EASYFITNESS entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das
Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie
eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines
schriftlichen Nachweises(ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt
easyFITNESS dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 5,- €


9.) Das Mitbringen von Getränken ist gestattet.


10.) Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die
die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich
anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. EASYFITNESS.de ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und
kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. EASYFITNESS.de behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.


11.) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch EASYFITNESS.de zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung
als erfolgt, wenn EASYFITNESS.de nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.
12.) Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit einen Mitgliederausweis/Transponder ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies
im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.


13.) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nicht gestattet.


14.) EASYFITNESS.de erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister,
soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst EASYFITNESS.de
Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen
verwendet.


15.) EASYFITNESS.de überwacht seine Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur
Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar
gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.


16.) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.